Die Digitalisierung der Stromnetze ist der entscheidende Hebel für eine erfolgreiche Energiewende: Durch einen flächendeckenden Smart-Meter-Rollout können Verbraucher:innen von günstigen Börsenstrompreisen profitieren und ihre Lasten netzdienlich steuern. Hier finden Sie die quartalsweise aktualisierten Pflichtrollout-Quoten aller Netzbetreiber sowie die aktuelle Gesamtquote des Smart-Meter-Rollouts für ganz Deutschland (Gesamtrolloutzahl: Stand jetzt 3,8 Prozent Stand: Q3/25).
Bundesweiter Überblick
Smart-Meter-Pflichtrollout nach Netzgebiet
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Smart-Meter-Pflichtrollout
Interaktive Karte, die Smart-Meter-Gebiete in Deutschland zeigt
Pflichtrollout-Quoten nach Netzgebiet
Pflichtrollout-Quoten der 10 größten Netzbetreiber.
35%
21%
20%
38%
33%
30%
25%
26%
22%
26%
Quelle: Smart-Meter-Initiative; Daten der Bundesnetzagentur (BNetzA).
Zusammenfassung
Die drei wichtigsten Ergebnisse
Bundesweit sind bislang den Daten der BNetzA zufolge 3,8 Prozent der Haushalte mit einem Smart Meter ausgestattet – Ende Juni 2025 waren es 3 Prozent.
Die zehn größten Messstellenbetreiber in Deutschland haben beim Pflichtrollout Einbauquoten zwischen 20 und 38 Prozent erreicht – auf Berlin (37,6 %) folgt Westnetz (35,3 %) und die Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom (32,9%).
Die Stadtwerke Lübz erreichten als erster Messstellenbetreiber schon Ende 2024 eine 100-prozentige Abdeckung im Pflichtrollout – im ersten Quartal 2025 erreicht dies auch Raubling Papier sowie zuletzt die Gemeindewerke Wendelstein KU.
Vergleich der Netzbetreiber nach Ausbaustand
Top 10 Netzbetreiber mit der höchsten Pflichtrollout-Quote
Quelle: Smart-Meter-Initiative; Daten der Bundesnetzagentur (BNetzA).
Transparenz
Limitationen der Datenerhebung durch die Bundesnetzagentur
Alle Daten basieren auf den aktuellen Zahlen der Bundesnetzagentur (BNetzA) für das dritte Quartal 2025. Analysiert wird die Rollout-Quote intelligenter Messsysteme (iMSys) bei Pflichteinbaufällen durch grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB). Dies betrifft Haushalte mit einem Jahresverbrauch von über 6.000 kWh sowie Betreiber steuerbarer Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG. Nicht enthalten sind Pflichteinbaufälle für PV-Anlagen mit mehr als 7 kWp Leistung, da für diese keine spezifischen Rollout-Quoten festgelegt wurden. Ebenfalls unberücksichtigt bleiben Installationen durch wettbewerbliche Messstellenbetreiber (wMSB) sowie sämtliche freiwillige Einbaue.
